Gefahren werden darf:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Diese Dokumente werden benötigt:
- 1 biometrisches Passbild
- 1 Sehtest, sollte nicht älter als 2 Jahre sein (bekommst du beim Optiker)
- 1 Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Beidseitige Kopie des Personalausweises
- Bei ausländischer Staatsbürgerschaft:
- Ausführliche Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde